Vorwort:
FemAI ist ein werteorientiertes Unternehmen, das sich dem verantwortungsvollen und menschenzentrierten Einsatz von Künstlicher Intelligenz verschrieben hat. Unsere Zusammenarbeit mit Kundinnen und Partnerinnen basiert auf Transparenz, Respekt, Fairness und einer gemeinsamen Vision für gesellschaftlichen Fortschritt durch Technologie.
FemAI verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen, menschenzentrierten Umgang mit KI-Technologien. Unsere Lösungen basieren auf einem ethischen Rahmen, der sich u. a. an der EU KI-Verordnung orientiert. Kund*innen verpflichten sich, die von FemAI bereitgestellten Technologien nicht in einer Weise einzusetzen, die diskriminierend, manipulativ oder gegen geltendes Recht verstößt.
1. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Vertragsverhältnisse Anwendung, für die diese AGB vereinbart werden. Der Einbindung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn Geschäftsbedingungen des Vertragspartners in vertraglichen Unterlagen beigefügt sind oder in Bezug genommen werden sowie, wenn FemAI in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen ausführt oder annimmt.
1.2 Die Angebote von FemAI sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung von FemAI zustande. Ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Angebote sind seitens der FemAI für einen Zeitraum von einem Monat ab Zugang des Angebots verbindlich.
1.3 FemAI ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
1.4 Zusicherungen, Garantien, Nebenabreden bzw. Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf die Schriftform.
1.5 Liefertermine sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich, soweit im Angebot nichts anderes ausgeführt wird. Die FemAI ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit die eigenen Zulieferer mit der Lieferung mehr als 30 Tage in Verzug geraten. Ein entsprechender Lieferverzug von Zulieferern der FemAI führt nicht zum Verzug der FemAI gegenüber dem Auftraggeber, soweit die FemAI selbst ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen und den Lieferverzug nicht selbst verschuldet hat. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ist im Fall des Rücktritts der FemAI ausgeschlossen, soweit die FemAI den Lieferverzug nicht selbst verschuldet oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Soweit lediglich eine Teilleistung betroffen ist und der Auftraggeber mitteilt, dass er an der Restleistung weiterhin ein entsprechendes Leistungsinteresse hat, ist das Kündigungsrecht auf die Teilleistung beschränkt.
1.6 FemAI ist berechtigt von der Leistungsbeschreibung aus Gründen der Eigenbelieferung oder der technischen Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die verwendete Hardware und Software abzuweichen, soweit dies nicht zu einer Einschränkung der vertraglich geschuldeten Funktionen führt und dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
1.7 Angaben der FemAI zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern lediglich Umschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
1.8 Das Angebot der FemAI richtet sich allein an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliches Sondervermögen und ist nicht an Verbraucher gerichtet. Der Auftraggeber sichert zu, Leistungen nicht als Verbraucher in Auftrag zu geben.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preise der FemAI verstehen sich in EURO, zzgl. etwaiger Verpackungs-, Versicherungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt ab Werk auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
2.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen zahlbar innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Skonto wird nicht gewährt.
2.3 FemAI behält sich vor Arbeiten nur im Rahmen von vordefinierten Stundenkontingenten anzubieten (z.B. in Blöcken von 4 Stunden). Die aktuellen Angebote gehen aus der jeweiligen Preisliste hervor. Werden Stundenkontingente angeboten, so werden diese minutengenau abgerechnet, eine Erstattung für nicht durch den Kunden abgerufene Stundenkontingente erfolgt jedoch nicht. Stundenkontingente können bis zur Verjährung abgerufen werden.
2.4 Wechsel- und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werden. Diskont und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Scheckzahlungen gelten erst mit Gutschrift auf dem Konto von FemAI als bewirkt.
2.5 Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
2.6 Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.
2.7 Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist FemAI vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 15 % p.a. zu erheben, mindestens jedoch den gesetzlichen Zinssatz.
3. Leistungserbringung
3.1 Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die FemAI bedarf der engen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber wird insbesondere die für die von der FemAI zu erbringenden Leistungen erforderlichen Räumlichkeiten, technischen Umgebungen, Auskunftspersonen und Unterlagen ohne Kosten für die TechNow zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber ihm obliegende Entscheidungen über Projektdurchführung und Projektinhalt unverzüglich treffen und der FemAI mitteilen sowie Änderungsvorschläge von der FemAI unverzüglich prüfen.
3.2 Erfüllt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung in der Erfüllung. Die FemAI ist berechtigt, Mehraufwand infolge der mangelhaften Mitwirkung, insbesondere für verlängerte Bereitstellung von Personals oder Sachmitteln, zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Sind keine Sätze vereinbart, gelten die aktuellen Listenpreise der FemAI.
3.3 Soweit der Auftraggeber eine Verschiebung von vereinbarten Installation und Lieferterminen wünscht und dies nicht mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, ist FemAI berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 75% der vereinbarten Arbeits- oder Lieferkosten in Rechnung zu stellen, wenn er die Verschiebung zu vertreten hat, wobei den Auftraggeber die Beweislast hierfür trifft. Der Warenwert bleibt hierbei unberücksichtigt. Kurzfristige Ersatzaufträge werden gegen den pauschalierten Schadensersatzanspruch angerechnet.
3.4 Soweit Angebotsunterlagen des Auftraggebers Lücken oder Unklarheiten enthalten, ist die FemAI berechtigt, diese unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und unter Beachtung des Vertragszwecks angemessen zu konkretisieren.
3.5 Entsteht aufgrund von Lücken oder Mängeln in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ein Mehraufwand, so ist die FemAI berechtigt, den entstehenden Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen oder in Ermangelung einer Vereinbarung zu den Listenpreisen der FemAI, die zum Zeitpunkt der Beauftragung gelten, in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
3.6 Soweit die FemAI Standardsoftware zur Verfügung stellt, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers zusätzlich zu den Bedingungen des Vertrages zwischen der FemAI und dem Auftraggeber als vereinbart. Die Lizenzbedingungen kann der Auftraggeber jederzeit bei der FemAI erfragen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware behält sich die FemAI bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware durch den Auftraggeber, der Unternehmer ist, gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart: Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt in Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) an die FemAI ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der FemAI, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die FemAI wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4.2 Für den zufälligen Untergang gelieferter Waren, die dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 4.1. dieser AGB unterliegen und sich im Besitz des Auftraggebers befinden, haftet der Auftraggeber.
4.3 Soweit der Wert der Kaufsache die Forderungen nachhaltig um mehr als 40 % übersteigt, wird FemAI auf Verlangen die Kaufsachen insoweit freigeben, als dies zur Beseitigung der Übersicherung erforderlich ist.
5. Haftung & Gewährleistung
5.1 Die FemAI haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich von der FemAI, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die FemAI, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, haftet die FemAI auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit.
5.2 Die FemAI und ihre Erfüllungsgehilfen haften bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
5.3 Die FemAI haftet für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aufgrund von Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz immer unbeschränkt.
5.4 Die Gewährleistung der FemAI ist auf 1 Jahr beschränkt. Für Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Satz 1 und 2 gelten nicht für Verträge, soweit ein Weiterverkauf an Verbraucher durch den Auftraggeber vereinbart ist. In diesen Fällen beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Kaufsachen ein Jahr, im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
5.5 FemAI haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe seitens des Auftraggebers oder Dritten hervorgerufen wurden. Dazu zählen das Nichtbeachten von Aufstellbedingungen empfindlicher Hardware, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, vermeidbare chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse u.Ä..
5.6 Die Gewährleistung ist zunächst nach Wahl der FemAI auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung (insgesamt Nacherfüllung) beschränkt. Die FemAI hat hierbei für den Fall, dass eine der Alternativen für den Auftraggeber mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist oder sonst unzumutbar ist, die jeweils andere Alternative zu wählen. Die Nacherfüllung gilt als gescheitert, wenn nach der zweite Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist, die Nachbesserung der FemAI unzumutbar ist oder die Nachbesserung verweigert wird. Im Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt.
5.7 Die FemAI ist im Fall von Softwaremängeln berechtigt, anstatt einer Mängelbeseitigung zunächst eine Mängelumgehung in der Form anzubieten, dass durch eine andere Art der Nutzung die Software bzw. die Dienste trotz des Mangels verwendet werden können („Workaround“). Die FemAI wird danach innerhalb einer angemessenen Frist für eine Mängelbeseitigung sorgen.
5.8 Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich zu den vertraglichen Leistungen der FemAI gehört. Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der FemAI oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
6. Gerichtsstand, Rechtswahl
6.1 Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand den Handelsregistersitz der FemAI, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
6.2 Die Parteien vereinbaren darüber hinaus ebenfalls den Handelsregistersitz der FemAI als ausschließlichen Gerichtsstand, soweit der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
6.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
7. Datenschutz
FemAI erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung entsprechend der separat zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung. Soweit eine Auftragsdatenverarbeitung durch die FemAI erfolgen soll, ist eine entsprechende gesonderte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung durch den Auftraggeber anzufordern. Eine AVV Vorlage steht Ihnen auf Anfrage per Mail (info@fem-ai.com) zur Verfügung.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
8.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus einem mit der FemAI geschlossenen Vertrag abzutreten.